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WIKA Betriebsanleitung Schutzrohre
11405821.06 09/2010 GB/D/F/E
15
D
2. Sicherheit
WARNUNG!
Vor Montage, Inbetriebnahme und Betrieb sicherstellen, dass das richtige Schutzrohr
hinsichtlich Ausführung und spezischen Messbedingungen ausgewählt wurde.
Vor Montage, Inbetriebnahme und Betrieb sicherstellen, dass der verwendete Schutz-
rohrwerksto gegenüber dem Messmedium chemisch beständig/neutral ist, sowie
den prozessseitigen mechanischen Belastungen stand hält.
Bei Nichtbeachten können schwere Körperverletzungen und/oder Sachschäden
auftreten.
Weitere wichtige Sicherheitshinweise benden sich in den einzelnen Kapiteln dieser
Betriebsanleitung.
2.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Schutzrohre dienen zum Schutz des Temperaturfühlers gegenüber den Prozessbedingungen.
Des weiteren ermöglichen Schutzrohre den Ausbau des Temperaturfühlers ohne den Prozess
stillzulegen und verhindern Umwelt- oder Personenschäden durch den Austritt von Prozessmedi-
um.
Das Schutzrohr ist ausschließlich für den hier beschriebenen bestimmungsgemäßen Verwen-
dungszweck konzipiert und konstruiert und darf nur dementsprechend verwendet werden.
Die technischen Spezikationen in dieser Betriebsanleitung sind einzuhalten. Eine unsachgemä-
ße Handhabung oder ein Betreiben des Schutzrohres außerhalb der technischen Spezikationen
macht die sofortige Überprüfung erforderlich.
Ansprüche jeglicher Art aufgrund von nicht bestimmungsgemäßer Verwendung sind ausge-
schlossen.
2.2 Personalqualikation
WARNUNG!
Verletzungsgefahr bei unzureichender Qualikation!
Unsachgemäßer Umgang kann zu erheblichen Personen- und Sachschäden führen.
Die in dieser Betriebsanleitung beschriebenen Tätigkeiten nur durch Fachpersonal
nachfolgend beschriebener Qualikation durchführen lassen.
Fachpersonal
Das Fachpersonal ist aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, seiner Kenntnisse der Mess- und
Regelungstechnik und seiner Erfahrungen sowie Kenntnis der landesspezischen Vorschriften,
geltenden Normen und Richtlinien in der Lage, die beschriebenen Arbeiten auszuführen und
mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen.
Spezielle Einsatzbedingungen verlangen weiteres entsprechendes Wissen, z. B. über aggressive
oder toxische Medien.
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